Strafaufhebungsgründe

Strafaufhebungsgründe
Straf|aufhebungsgründe,
 
in der Person eines Straftäters liegende Umstände, die dessen Straflosigkeit bewirken, obwohl der Straftatbestand erfüllt und Rechtswidrigkeit und Schuld gegeben sind. Strafaufhebungsgründe sind solche Umstände, die nach der Tat eintreten (z. B. der freiwillige Rücktritt vom Versuch, eine Straftat zu vollenden, § 24 StGB); von Strafausschließungsgründen spricht man, wenn die die Straflosigkeit auslösenden Umstände bereits zur Zeit der Tat bestehen, z. B. Exterritorialität (§§ 18 ff. Gerichtsverfassungsgesetz) oder Indemnität (Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen, § 36 StGB).

Universal-Lexikon. 2012.

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